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IRINA KHARAG

partnerin, rechtsanwältin

Irina Kharag ist Partnerin von trustberg. und zugelassene Rechtsanwältin.

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Nach ihrem Studium an den Universitäten Trier und Trento, Italien und ihrem Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Stationen in Mainz, Frankfurt, Kyiv und Tel Aviv hat sie führende deutsche und internationale Unternehmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Unterhaltung, Medien, Entwicklung und mehr beraten.

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Bei trustberg. konzentriert sich Frau Kharag auf Unternehmens- und Finanzangelegenheiten, von der Akquisitionsfinanzierung und Projektfinanzierung bis zu Venture-Debt-Transaktionen und finanzieller Restrukturierung sowie gesellschaftsrechtliche Beratung. Sie spricht Deutsch, Englisch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Ukrainisch und Hebräisch. 

vita.

  • Staatsexamen in Trier und Rheinland Pfalz

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  • Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltskammer

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fokus.

  • Gesellschaftsrecht

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  • Finance & Finanzielle Restrukturierung

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​veröffentlichungen.

  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im gesellschaftsrechtlichen Gesamtgefüge, Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht (KSzW) 2013, 83-91

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  • Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Vormerkung und allgemeines Leistungsstörungsrecht , Juristische Schulung (JuS) 2009, 930-934 (with O. Fehrenbacher)

track record.

  • Beratung eines führenden deutschen Finanzdienstleisters als Kreditgeber bei einer Reihe von internationalen Transaktionen mit Schwerpunkt auf Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

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  • Beratung eines führenden deutschen Vermögensverwalters bei Finanzierungen von Infrastruktur- und Erneuerbare-Energien-Projekten

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  • Beratung einer führenden dänischen Investment- und Entwicklungsgesellschaft bei mehreren Transaktionen u.a. auf dem deutschen und italienischen Markt

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  • Beratung eines schweizerischen/deutschen Fonds bei einer Reihe von Transaktionen (Akquisitionsfinanzierung)

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  • Beratung eines internationalen Unternehmens aus der Medien- und Unterhaltungsbranche bei mehreren Kreditfazilitäten

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  • Beratung verschiedener Unternehmen und Vermögensfonds bei Venture-Debt-Transaktionen

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  • Beratung bei einer grenzüberschreitenden Joint Venture-Vereinbarung

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  • Patent- und Wirtschaftsstreitigkeiten

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