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IRINA KHARAG

partnerin, rechtsanwältin

Irina Kharag ist Partnerin von trustberg. und zugelassene Rechtsanwältin.

Nach ihrem Studium an den Universitäten Trier und Trento, Italien und ihrem Referendariat in Rheinland-Pfalz mit Stationen in Mainz, Frankfurt, Kyiv und Tel Aviv hat sie führende deutsche und internationale Unternehmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Unterhaltung, Medien, Entwicklung und mehr beraten.

Bei trustberg. konzentriert sich Frau Kharag auf Unternehmens- und Finanzangelegenheiten, von der Akquisitionsfinanzierung und Projektfinanzierung bis zu Venture-Debt-Transaktionen und finanzieller Restrukturierung sowie gesellschaftsrechtliche Beratung. Sie spricht Deutsch, Englisch, Russisch, Italienisch, Spanisch, Ukrainisch und Hebräisch. 

vita.

  • Staatsexamen in Trier und Rheinland Pfalz

  • Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltskammer

fokus.

  • Gesellschaftsrecht

  • Finance & Finanzielle Restrukturierung

veröffentlichungen.

  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im gesellschaftsrechtlichen Gesamtgefüge, Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht (KSzW) 2013, 83-91

  • Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Vormerkung und allgemeines Leistungsstörungsrecht , Juristische Schulung (JuS) 2009, 930-934 (with O. Fehrenbacher)

track record.

  • Beratung eines führenden deutschen Finanzdienstleisters als Kreditgeber bei einer Reihe von internationalen Transaktionen mit Schwerpunkt auf Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien

  • Beratung eines führenden deutschen Vermögensverwalters bei Finanzierungen von Infrastruktur- und Erneuerbare-Energien-Projekten

  • Beratung einer führenden dänischen Investment- und Entwicklungsgesellschaft bei mehreren Transaktionen u.a. auf dem deutschen und italienischen Markt

  • Beratung eines schweizerischen/deutschen Fonds bei einer Reihe von Transaktionen (Akquisitionsfinanzierung)

  • Beratung eines internationalen Unternehmens aus der Medien- und Unterhaltungsbranche bei mehreren Kreditfazilitäten

  • Beratung verschiedener Unternehmen und Vermögensfonds bei Venture-Debt-Transaktionen

  • Beratung bei einer grenzüberschreitenden Joint Venture-Vereinbarung

  • Patent- und Wirtschaftsstreitigkeiten

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